Antrag auf Aushändigung Abiturarbeiten (frühestens 3 Jahre nach Abschluss der Abiturprüfungen).
Aushändigung Abiturunterlagen Info
Hinweis:Die Abiturunterlagen sind nach Ablauf von 5 Jahren zu vernichten, sofern nicht ein Antrag auf Aushändigung gestellt wurde (vgl. VwV Datenschutz an öffentl. Schulen K.u.U. 2015 S.15).